DESTATIS | Studierendenhaushalte geben im Schnitt 53 % des Einkommens für Wohnkosten aus
DESTATIS, Statistisches Bundesamt
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• Knapp zwei Drittel der Studierendenhaushalte gelten als überbelastet
durch Wohnkosten
• Die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung verfügt über
weniger als 930 Euro im Monat, 50 % der Auszubildenden über weniger als 1 278
Euro
• Studierende mit eigener Haushaltsführung beziehen im Schnitt 42 %
ihrer Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, 32 % aus Unterhalt
Investmentfonds.de | WIESBADEN – Hohe Wohnkosten stellen vor allem Studierende und Auszubildende vor finanzielle Herausforderungen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die nicht mehr im Elternhaus leben. Studierende mit eigener Haushaltsführung geben im Durchschnitt 53 % des verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2024 mitteilt. Das ist deutlich mehr als die Wohnkostenbelastung der Gesamtbevölkerung, die im Schnitt bei knapp 25 % lag. Die Wohnkostenbelastung für alleinlebende Studierende liegt mit durchschnittlich 54 % des verfügbaren Haushaltseinkommens ebenfalls sehr hoch. Die Wohnkostenbelastung für Studierende, die mit anderen Studierenden oder Auszubildende zusammen in einem Haushalt leben, fällt mit knapp 37 % deutlich geringer aus, ist aber immer noch höher als in der Gesamtbevölkerung.
Wohnkostenbelastung Studierender und Auszubildender

Auch Auszubildende mit eigener Haushaltsführung geben einen verhältnismäßig großen Teil ihres Einkommens für Wohnkosten aus. Insgesamt lag die Wohnkostenbelastung im Schnitt bei 41 % des verfügbaren Haushaltseinkommens. Auch hier gaben alleinlebende Auszubildende mit 42 % einen vergleichsweise hohen Teil des Einkommens für Wohnen aus. Für diejenigen, die mit anderen Auszubildenden oder Studierenden zusammenleben, lag die Wohnkostenbelastung mit 26 % nur leicht über der in der Gesamtbevölkerung (25 %).
Großteil der Studierenden- und Auszubildendenhaushalte gilt als überbelastet durch Wohnkosten
Liegt die Wohnkostenbelastung auch nach Abzug erhaltener wohnungsbezogener Transferleistungen noch bei mehr als 40 %, gelten Haushalte als überbelastet. Im vergangenen Jahr traf das auf 62 % der Studierendenhaushalte zu. Unter alleinlebenden Studierenden galten 64 % als überbelastet durch Wohnkosten. Bei denjenigen, die mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammenwohnten, waren es 34 %. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung lag der Anteil der durch Wohnkosten überbelasteten Haushalte bei 12 %.
Bei Auszubildenden mit eigener Haushaltsführung galten gut 37 % als überbelastet durch Wohnkosten. Auch hier waren alleinlebende Auszubildende (41 %) deutlich häufiger von Wohnkostenüberbelastung betroffen als solche, die mit anderen Auszubildenden oder Studierenden zusammen in einem Haushalt leben (12 %).
Studierende und Auszubildende beziehen große Teile ihrer Einkünfte aus Erwerbstätigkeit
Dass viele Studierende und Auszubildende über ein insgesamt vergleichsweise geringes Einkommen verfügen, liegt auch daran, dass sie sich in einer Lebensphase befinden, in der sie in ihre Ausbildung und somit in ihr späteres Berufsleben investieren. Die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung verfügte zuletzt über ein Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 930 Euro pro Monat. Für Auszubildende mit eigener Haushaltsführung lag das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen bei 1 278 Euro im Monat (Median).
Große Teile ihrer Einkünfte beziehen Studierende und Auszubildende aus eigener Erwerbstätigkeit. Studierende, die allein oder mit anderen Studierenden und Auszubildenden zusammenleben, bezogen im Schnitt 42 % ihrer Einkünfte aus Erwerbseinkommen. Gut 32 % machte private Unterstützung wie Unterhaltszahlungen von Angehörigen aus, 14 % BAföG-Leistungen oder Stipendien und knapp 12 % sonstige Einkünfte wie etwa Kindergeld oder Hinterbliebenenrente.
Betrachtet man die Auszubildenden mit eigener Haushaltsführung, machte das eigene Erwerbseinkommen mit 81 % einen deutlich größeren Anteil am insgesamt verfügbaren Einkommen aus. Dagegen bezogen sie ihr Einkommen zu einem deutlich geringeren Teil aus privater Unterstützung (5 %). Auch der Anteil der BAföG-Leistungen fiel mit 2 % wesentlich geringer aus.
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